AGB

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Urheberrecht
Die von mariusetienne angefertigten Fotografien sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt stets beim Fotografen.

Nutzungsrechte für Kunden
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält das Brautpaar ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den übergebenen Bildern für private Zwecke.
Hierzu zählen insbesondere:

  • Speicherung und Archivierung

  • Ausdrucke und Fotobücher

  • Weitergabe an Familie und Freunde

  • Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen

Eine kommerzielle Nutzung der Bilder bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

Bearbeitung der Bilder
Die gelieferten Bilder dürfen für private Zwecke in üblichem Umfang zugeschnitten oder für Social Media angepasst werden.
Eine umfassende Bearbeitung, Verfremdung, Filterung oder Veränderung des Bildstils, die den fotografischen Charakter wesentlich verändert, ist nur mit Zustimmung des Fotografen zulässig.

Namensnennung
Eine Namensnennung des Fotografen bei Veröffentlichungen auf Social Media wird begrüßt, ist jedoch nicht verpflichtend, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Portfolio- und Werbenutzung

Verwendung von Bildmaterial zu Portfoliozwecken
Der Fotograf darf die im Rahmen des Auftrags entstandenen Fotografien für Eigenwerbung nutzen, insbesondere auf:

  • der eigenen Website

  • Instagram

  • Facebook

  • Pinterest

  • Online-Portfolios

  • Print-Werbemitteln

  • Ausstellungen und Wettbewerben

sofern die Auftraggeber hierzu ausdrücklich eingewilligt haben.
Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Separate Einwilligung
Die Zustimmung zur Portfolio- und Werbenutzung ist nicht Bestandteil des eigentlichen Fotovertrags und wird gesondert eingeholt.
Ohne ausdrückliche Zustimmung erfolgt keine Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen erkennbar sind.

Widerruf
Ein Widerruf bereits erteilter Einwilligungen wirkt ausschließlich für zukünftige Veröffentlichungen. Bereits veröffentlichte Druckerzeugnisse oder bereits erfolgte Veröffentlichungen können hiervon ausgenommen sein, soweit gesetzlich zulässig.